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Patientenverfügung:

Die Patientenverfügung gibt die Möglichkeit seinen Willen, für Situationen  in denen man  selbst nicht mehr entscheiden kann, schriftlich festzulegen.

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Hier gibt es mehrere Möglichkeiten:

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1. Verbindliche Patientenverfügung: Diese ist für den behandelnden Arzt absolut verbindlich und muss gänzlich eingehalten werden! (Nachteil: nicht alle Dinge sind vorhersehbar und planbar)
Dafür ist eine Bestätigung durch Arzt und Notar oder Anwalt notwendig - es erfolgt eine Eintragung in das Patientenverfügungs-Register.

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2. Beachtliche Patientenverfügung: Mein Wille wird schriftlich festgehalten und der Arzt hält sich prinzipiell an die Patientenverfügung, hat aber für Grenzsituationen einen Spielraum für therapeutische Entscheidungen.

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3. Medizinische Vollmacht an eine Vertrauensperson (auch in Kombination mit einer beachtlichen Patientenverfügung)
Hier kann die eingesetzte Vertrauensperson in Ihrem Sinne medizinische Entscheidungen treffen, wenn sie das nicht mehr können. 
Normalerweise hat ein Angehöriger betreffend medizinischer Entscheidungen kein Mitspracherecht. 

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Kosten Patientenverfügung pro Person - € 150,00

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Termine für Patientenverfügungen bitte längerfristig planen, da die Beratungszeit außerhalb der normalen Ordinationszeiten eingeteilt wird .

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