top of page
0662 / 834066
Führerschein - Untersuchungen können für alle Patienten, die nicht regelmäßig in der Praxis behandelt werden, (Befangenheit bei eigenen Patienten) durchgeführt werden.
Eine telefonische Terminvereinbarung ist notwendig.
Wenn sie an chronischen Erkrankungen (z.B. Herz, Diabetes, Epilepsie o.Ä.) leiden, ist stattdessen eine amtsärztliche Untersuchung notwendig.
Wichtig:
Bei Fehlsichtigkeit und Korrektur mit Brillen oder Kontaktlinsen benötigen wir zum Erstellen des Attestes eine Bestätigung des Optikers oder Augenarztes mit Visus-Angabe und Korrekturwerten der Brillen und /oder Kontaktlinsen. Bei Kontaktlinsen sollte die Reservebrille zur Untersuchung mitgebracht werden.
Kosten: je nach Führerschein-Typ
bottom of page